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Ratgeber · Juni 2026

Krankenfahrt oder Krankentransport — was ist der Unterschied?

Von der Fahrdienst-Redaktion Taxi Masha, Holzminden · zuletzt geprüft Juli 2026

Krankenfahrt, Krankentransport, Rettungsfahrt — im Alltag wird das durcheinandergeworfen. Für die Krankenkasse sind es drei getrennte Leistungen mit unterschiedlichen Regeln, und auf dem Transportschein stehen sie in getrennten Feldern.

Der Unterschied hängt an einer einzigen Frage: Brauchen Sie während der Fahrt medizinische Betreuung?

Die Krankenfahrt

Eine Krankenfahrt ist eine Fahrt ohne medizinisch-fachliche Betreuung unterwegs. Sie sitzen im Fahrzeug wie jeder andere Fahrgast auch.

Weniger bekannt ist, wie weit der Begriff reicht: Dazu zählen nicht nur Taxi und Mietwagen, sondern auch öffentliche Verkehrsmittel und das private Auto. Wer sich von Angehörigen fahren lässt, kann die Kosten unter denselben Voraussetzungen erstattet bekommen. Für unsere Fahrten kreuzt der Arzt Taxi oder Mietwagen an.

Wer im Rollstuhl sitzt, braucht deshalb noch keinen Krankentransport. Ein Rollstuhltaxi mit Rampe und ebenerdigem Einstieg bleibt eine Krankenfahrt — Sie fahren sitzen bleibend mit, der Rollstuhl wird im Fahrzeug fixiert.

Der Krankentransport

Ein Krankentransport ist eine Fahrt im Krankentransportwagen. Er ist vorgesehen, wenn eine von drei Voraussetzungen zutrifft:

  • Sie brauchen unterwegs eine medizinisch-fachliche Betreuung
  • Sie brauchen die besondere Ausstattung eines Krankenkraftwagens, etwa weil Sie liegend transportiert werden müssen
  • Es liegt eine ansteckende Erkrankung vor, die eine Absonderung während der Fahrt erfordert

Diese Leistung erbringen wir nicht, und darauf weisen wir offen hin. Wenn auf Ihrem Schein Krankentransport steht, brauchen Sie ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug mit geschultem Personal.

Die Rettungsfahrt

Bei akuten Notfällen zählt nur die 112. Rettungswagen und Notarzt sind für lebensbedrohliche Situationen da, nicht für geplante Termine.

Ein praktischer Unterschied: Rettungsfahrten müssen nicht vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Im Notfall soll niemand auf ein Formular warten.

Wer entscheidet, was Sie brauchen?

Ihr Arzt. Er beurteilt Ihren Gesundheitszustand und Ihre Mobilität und kreuzt das passende Beförderungsmittel auf dem Transportschein an. Sie können sich das nicht aussuchen, und der Fahrdienst darf es auch nicht umdeuten.

Das ist keine Formalie: Steht Krankentransport auf dem Schein, obwohl ein Taxi genügt hätte, wird die Fahrt unnötig teuer. Umgekehrt fehlt Ihnen die nötige Betreuung. Prüfen Sie den Schein deshalb kurz, bevor Sie die Praxis verlassen. Wie das Formular aufgebaut ist, steht im Ratgeber zum Taxischein.

Im Zweifel: kurz anrufen

Wenn Sie unsicher sind, ob wir die richtige Wahl für Ihre Fahrt sind, rufen Sie an. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn Sie einen Krankentransport brauchen — dann sind wir der falsche Anbieter. Alle Fahrten, die wir übernehmen, finden Sie unter Krankenfahrten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Bei einer Krankenfahrt fahren Sie ohne medizinische Betreuung mit, etwa im Taxi oder Mietwagen. Ein Krankentransport erfolgt im Krankentransportwagen und ist nötig, wenn Sie unterwegs fachlich betreut werden müssen, eine besondere Fahrzeugausstattung brauchen oder wegen einer ansteckenden Erkrankung abgesondert werden müssen.
Brauche ich als Rollstuhlfahrer einen Krankentransport?
In der Regel nicht. Solange Sie unterwegs keine medizinische Betreuung benötigen, ist die Fahrt im Rollstuhltaxi eine gewöhnliche Krankenfahrt. Sie bleiben im Rollstuhl sitzen, der im Fahrzeug gesichert wird.
Zahlt die Kasse auch, wenn mich ein Angehöriger fährt?
Unter denselben Voraussetzungen ja. Zur Krankenfahrt zählen neben Taxi und Mietwagen auch öffentliche Verkehrsmittel und das private Auto. Nötig ist wie immer die ärztliche Verordnung, bei ambulanten Behandlungen zusätzlich die Genehmigung der Kasse.
Muss eine Rettungsfahrt genehmigt werden?
Nein. Rettungsfahrten müssen nicht vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Bei einem akuten Notfall wählen Sie die 112.
Wer entscheidet über das Beförderungsmittel?
Der verordnende Arzt. Er trägt auf dem Transportschein Muster 4 ein, welches Fahrzeug medizinisch erforderlich ist. Weder Patient noch Fahrdienst können diese Angabe ändern.

Noch Fragen? Wir helfen persönlich.

Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.

Quellen

Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Auskunft Ihrer Krankenkasse zum Einzelfall.

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