Ratgeber · Juli 2026
Pflegegrad und Merkzeichen: Wann Krankenfahrten automatisch genehmigt sind
Von der Fahrdienst-Redaktion Taxi Masha, Holzminden · zuletzt geprüft Juli 2026
Fahrten zu ambulanten Behandlungen muss die Krankenkasse normalerweise vor der Fahrt genehmigen. Für bestimmte Personengruppen gilt eine Ausnahme: Ihre Fahrten gelten von vornherein als genehmigt.
Der Fachbegriff dafür ist Genehmigungsfiktion. Sie bedeutet, dass die Genehmigung bereits mit dem Ausstellen der ärztlichen Verordnung als erteilt gilt — Sie müssen auf keine Zusage der Kasse warten. Diese Regelung gilt seit 2019.
Wer gilt als automatisch genehmigt?
Nach § 8 der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses trifft das auf diese Gruppen zu:
- Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis
- Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
- Pflegegrad 3 in Verbindung mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität
Der dritte Punkt wird am häufigsten missverstanden. Pflegegrad 3 allein genügt nicht — die dauerhafte Mobilitätseinschränkung muss hinzukommen und nachvollziehbar sein. Wer sich auf den Pflegegrad allein verlässt, erlebt gelegentlich eine Ablehnung.
Auch Vorsorge zählt dazu
Ein Punkt, den viele nicht kennen: Die Regelung umfasst nicht nur Behandlungsfahrten. Auch Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und zur Krebsfrüherkennung nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V sind eingeschlossen.
Wer also wegen eines Merkzeichens ohnehin unter die Genehmigungsfiktion fällt, kann sie auch für die Vorsorgeuntersuchung nutzen — nicht nur für die Therapie.
Was die Fiktion nicht ersetzt
Die ärztliche Verordnung bleibt zwingend. Was entfällt, ist allein das Warten auf die Zusage der Kasse, nicht der Transportschein.
Auch das Beförderungsmittel bestimmt weiterhin der Arzt. Ob Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen nötig ist, trägt er auf dem Formular ein. Wie das Formular aufgebaut ist, steht im Ratgeber zum Taxischein.
Welche Nachweise brauchen Sie?
Mehr ist in aller Regel nicht nötig. Bringen Sie beides zur Fahrt mit, den Rest übernehmen wir.
- Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung, Formular Muster 4
- Den Nachweis Ihres Pflegegrades oder den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen
Und wenn kein Pflegegrad oder Merkzeichen vorliegt?
Dann ist die Fahrt trotzdem meist möglich, sie muss nur vorher genehmigt werden. Das betrifft vor allem hochfrequente Behandlungsserien wie Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie, die in der Praxis fast immer bewilligt werden.
Der Unterschied ist also kein „geht oder geht nicht", sondern „sofort oder nach Antrag". Mehr dazu im Ratgeber Wann zahlt die Krankenkasse?.
So läuft es bei uns
Rufen Sie an und nennen Sie uns Ihren Termin. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Fahrt bereits als genehmigt gilt oder ob wir die Genehmigung einholen, prüfen die Verordnung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Im gesamten Landkreis Holzminden holen wir Sie zu Hause ab und bringen Sie zurück. Wie eine Krankenfahrt hier abläuft, steht im Ratgeber Krankenfahrt in Holzminden.
Häufige Fragen
- Was bedeutet Genehmigungsfiktion bei Krankenfahrten?
- Die Genehmigung der Krankenkasse gilt bereits mit dem Ausstellen der ärztlichen Verordnung als erteilt. Sie müssen keinen gesonderten Antrag stellen und auf keine Zusage warten. Die Regelung gilt seit 2019 für Versicherte mit dauerhaft stark eingeschränkter Mobilität.
- Reicht Pflegegrad 3 für eine automatisch genehmigte Fahrt?
- Nur zusammen mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität. Pflegegrad 3 allein genügt nicht. Bei Pflegegrad 4 und 5 sowie bei den Merkzeichen aG, Bl oder H gilt die Genehmigung dagegen ohne weitere Voraussetzung als erteilt.
- Welche Merkzeichen berechtigen zur Krankenfahrt?
- Die Merkzeichen aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, Bl für blind und H für hilflos. Sie stehen im Schwerbehindertenausweis und müssen bei der Fahrt nachgewiesen werden können.
- Gilt die Regelung auch für Vorsorgeuntersuchungen?
- Ja. Eingeschlossen sind auch Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und zur Krebsfrüherkennung nach den §§ 25, 25a und 26 SGB V, nicht nur Fahrten zu Behandlungen.
- Brauche ich trotzdem einen Transportschein?
- Ja. Die Genehmigungsfiktion ersetzt nur die Zustimmung der Krankenkasse, nicht die ärztliche Verordnung. Ohne Transportschein auf dem Formular Muster 4 gibt es keine Kostenübernahme.
Noch Fragen? Wir helfen persönlich.
Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.
Quellen
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Auskunft Ihrer Krankenkasse zum Einzelfall.

