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Ratgeber · Juli 2026

Taxi auf Rezept: Wer bekommt Krankenfahrten verschrieben?

Viele kennen es unter dem Namen „Taxi auf Rezept“: Der Arzt verschreibt eine Fahrt, die Krankenkasse zahlt, das Taxi fährt. Offiziell heißt das Krankenfahrt mit ärztlicher Verordnung — und es ist unkomplizierter, als viele denken.

Wer bekommt Fahrten verschrieben?

Eine Krankenfahrt wird verordnet, wenn Sie aus medizinischen Gründen weder selbst fahren noch Bus und Bahn nutzen können. Typische Fälle:

  • Regelmäßige Behandlungen wie Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten ins Krankenhaus zur Aufnahme oder nach der Entlassung
  • Ambulante Operationen
  • Menschen mit Pflegegrad ab 3 oder Merkzeichen aG, Bl oder H
  • Eingeschränkte Mobilität, z. B. nach einem Sturz oder einer OP

So kommen Sie an die Verordnung

Sprechen Sie einfach Ihre Arztpraxis an: Wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist, stellt sie den Transportschein (Muster 4) aus. Bei Behandlungsserien reicht eine Serienverordnung für alle Termine.

Was zahlt die Kasse — und was Sie?

Die Kasse übernimmt die Fahrtkosten; Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Mit Befreiungsausweis entfällt auch das.

Und dann?

Anrufen, Termin nennen, fertig: Wir prüfen die Verordnung, klären die Genehmigung mit Ihrer Kasse und rechnen direkt ab. Im gesamten Raum Holzminden holen wir Sie zu Hause ab und bringen Sie pünktlich zu Ihrem Termin — und wieder zurück.

Noch Fragen? Wir helfen persönlich.

Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.

05531 990 990 2 anrufen

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