Ratgeber · Juli 2026
Wann zahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?
Wer regelmäßig zur Dialyse, zur Chemotherapie oder zum Arzt muss, stellt sich früher oder später die Frage: Zahlt das eigentlich meine Krankenkasse? Die kurze Antwort: Ja — wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und ein paar Voraussetzungen stimmen. Hier erklären wir sie in einfachen Worten.
Die Grundlage: der Transportschein (Muster 4)
Damit die Krankenkasse eine Fahrt übernimmt, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung — den sogenannten Transportschein (offiziell: Muster 4). Den stellt Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus aus, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Diese Fahrten sind genehmigungsfrei
Bei einigen Fahrten reicht der Transportschein allein — die Kasse muss vorher nichts absegnen:
- Fahrten zu stationären Krankenhausaufenthalten (Hin- und Rückfahrt)
- Untersuchungen kurz vor der Aufnahme oder nach der Entlassung
- Fahrten zu ambulanten Operationen samt Vor- und Nachterminen
Diese Fahrten muss die Kasse vorab genehmigen
Fahrten zu ambulanten Behandlungen müssen vor der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden. Dazu gehören:
- Fahrten zu ambulanten Arztterminen
- Dialysefahrten
- Fahrten zur Chemo- und Strahlentherapie
- Reha- und Therapiefahrten
Klingt nach Aufwand — ist es in der Praxis aber selten: Behandlungsserien wie Dialyse oder Chemotherapie werden in aller Regel problemlos genehmigt. Und wer einen Pflegegrad ab 3 oder ein Merkzeichen wie aG, Bl oder H im Ausweis hat, gilt sogar automatisch als genehmigt.
Was zahlen Sie selbst?
Bei genehmigten Fahrten bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt. Wer von Zuzahlungen befreit ist (Befreiungsausweis der Krankenkasse), zahlt gar nichts.
Und was übernehmen wir für Sie?
Alles rund um den Papierkram: Wir prüfen Ihre Verordnung, kümmern uns um die Genehmigung bei der Kasse und rechnen die Fahrten direkt ab — ohne Vorkasse. Sie bringen nur den Transportschein mit. Rufen Sie einfach an, wir erklären Ihnen in zwei Minuten, wie es für Ihren Fall läuft.
Noch Fragen? Wir helfen persönlich.
Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.
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