Ratgeber · Mai 2026
Zuzahlung bei Krankenfahrten: Was Sie zahlen — und wann nichts
Von der Fahrdienst-Redaktion Taxi Masha, Holzminden · zuletzt geprüft Juli 2026
Wenn die Krankenkasse Ihre Fahrt übernimmt, müssen Sie nichts vorstrecken und nichts einreichen. Es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung. Und die ist gedeckelt — bei vielen Patienten entfällt sie im Lauf des Jahres ganz.
So hoch ist die Zuzahlung
Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen identisch: 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt. Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, zahlen Sie nur die tatsächlichen Kosten.
Entscheidend ist das Wort „je Fahrt". Hin- und Rückweg sind zwei Fahrten, also zweimal Zuzahlung. Ein Arzttermin mit Rückfahrt kostet Sie damit zwischen 10 und 20 Euro.
Drei Beispiele
Wie sich die Regel auswirkt, zeigt sich am besten an Zahlen:
- Fahrpreis 30 Euro: 10 Prozent wären 3 Euro — es greift der Mindestbetrag, Sie zahlen 5 Euro
- Fahrpreis 70 Euro: 10 Prozent sind 7 Euro — Sie zahlen 7 Euro
- Fahrpreis 140 Euro: 10 Prozent wären 14 Euro — es greift die Obergrenze, Sie zahlen 10 Euro
Bei längeren Strecken, etwa zur Uniklinik nach Göttingen, greift also fast immer die Obergrenze von 10 Euro. Die Entfernung treibt Ihren Eigenanteil nicht in die Höhe.
Die Belastungsgrenze: ab wann Schluss ist
Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, sinkt sie auf 1 Prozent.
Das ist der Punkt, an dem es für Dialyse- und Krebspatienten wirklich zählt. Wer dreimal wöchentlich zur Dialyse fährt, kommt allein über die Fahrten auf einen erheblichen Betrag im Jahr — und erreicht die Grenze entsprechend früh.
Wichtig dabei: Es zählen nicht nur die Fahrten. Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet, also auch Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte. Sammeln Sie deshalb sämtliche Quittungen, nicht nur die für Fahrten.
Was passiert, wenn die Grenze erreicht ist
Dann stellt Ihre Krankenkasse eine Bescheinigung aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Diesen Befreiungsausweis zeigen Sie einmal vor, danach laufen die Fahrten ohne Eigenanteil.
Zum Jahreswechsel beginnt die Zählung von vorn. Wer absehbar wieder über die Grenze kommt, kann bei vielen Kassen den Betrag im Voraus einzahlen und ist dann ab Januar befreit. Fragen Sie danach — Stichwort Vorauszahlung der Belastungsgrenze.
Wie das bei uns praktisch läuft
Die Zuzahlung sammeln wir bei der Fahrt ein und führen sie ab. Sie bekommen eine Quittung, die Sie für die Belastungsgrenze aufheben sollten.
Mit Befreiungsausweis zeigen Sie diesen einmal vor, dann entfällt der Eigenanteil vollständig. Alles Weitere zur Kostenübernahme steht im Ratgeber Wann zahlt die Krankenkasse?.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Zuzahlung bei einer Krankenfahrt?
- 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt. Der Betrag gilt pro Fahrt, Hin- und Rückweg zählen getrennt.
- Muss ich bei einer langen Fahrt mehr zuzahlen?
- Nein. Die Obergrenze von 10 Euro je Fahrt gilt unabhängig von der Entfernung. Bei einer Fahrt für 140 Euro zahlen Sie genauso 10 Euro wie bei einer Fahrt für 100 Euro.
- Wo liegt die Belastungsgrenze für Zuzahlungen?
- Bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, liegt sie bei 1 Prozent. Ist die Grenze erreicht, bescheinigt die Krankenkasse, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr fällig werden.
- Zählen nur die Fahrten für die Belastungsgrenze?
- Nein. Alle Zuzahlungen eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet — Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und eben Fahrten. Bewahren Sie deshalb alle Quittungen auf, nicht nur die aus dem Fahrdienst.
- Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung?
- Bei Ihrer Krankenkasse, unter dem Stichwort Zuzahlungsbefreiung. Sie reichen die gesammelten Quittungen ein. Viele Kassen bieten außerdem an, den Betrag zu Jahresbeginn im Voraus zu zahlen, sodass Sie von Januar an befreit sind.
Noch Fragen? Wir helfen persönlich.
Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.
Quellen
Dieser Beitrag erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Auskunft Ihrer Krankenkasse zum Einzelfall.

