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Ratgeber · Juli 2026

Pflegegrad und Merkzeichen: Wann Krankenfahrten automatisch genehmigt sind

Fahrten zu ambulanten Behandlungen — etwa zum Facharzt oder zu einer Therapie — muss die Krankenkasse normalerweise vor der Fahrt genehmigen. Für bestimmte Personengruppen gilt aber eine wichtige Ausnahme: Ihre Fahrten gelten von vornherein als genehmigt. Den Antrag müssen Sie dann nicht mehr abwarten. Wer dazugehört und was Sie dafür brauchen, erklären wir hier in einfachen Worten.

Wer gilt als automatisch genehmigt?

Nach der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses gelten Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen bei diesen Personen in der Regel als vorab genehmigt:

  • Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 3 in Verbindung mit einer dauerhaften Beeinträchtigung der Mobilität
  • Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) im Schwerbehindertenausweis

Was heißt „automatisch genehmigt“ genau?

Es bedeutet: Ihre Kasse geht davon aus, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist, ohne dass Sie vorher einen Extra-Antrag stellen und auf die Zusage warten müssen. Sie brauchen weiterhin die ärztliche Verordnung (den Transportschein, Muster 4) — aber der sonst übliche Genehmigungsschritt entfällt. Das spart Zeit und Nerven, gerade bei regelmäßigen Terminen.

Welche Nachweise brauchen Sie?

Mehr ist in aller Regel nicht nötig. Bringen Sie beides einfach zur Fahrt mit — den Rest übernehmen wir.

  • Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein, Muster 4)
  • Den Nachweis Ihres Pflegegrades oder Ihren Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen

Und wenn kein Pflegegrad oder Merkzeichen vorliegt?

Dann ist die Fahrt trotzdem oft möglich — sie muss nur vorher von der Kasse genehmigt werden. Das gilt zum Beispiel für Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie, die in der Praxis fast immer problemlos genehmigt werden. Mehr dazu steht in unserem Beitrag „Wann zahlt die Krankenkasse eine Krankenfahrt?“.

So läuft es bei uns

Rufen Sie einfach an und nennen Sie uns Ihren Termin. Wir sagen Ihnen, ob Ihre Fahrt als genehmigt gilt oder ob wir die Genehmigung für Sie einholen, prüfen die Verordnung und rechnen anschließend direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Im gesamten Landkreis Holzminden holen wir Sie zu Hause ab und bringen Sie sicher wieder zurück.

Noch Fragen? Wir helfen persönlich.

Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.

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