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Ratgeber · Mai 2026

Zuzahlung bei Krankenfahrten: Was Sie zahlen — und wann nichts

Gute Nachricht vorweg: Wenn die Krankenkasse Ihre Fahrt übernimmt, müssen Sie nichts vorstrecken und nichts einreichen. Es bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung — und selbst die entfällt für viele Patienten.

So hoch ist die Zuzahlung

Die Zuzahlung ist gesetzlich festgelegt und bei allen Kassen gleich: 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Sie gilt je Fahrt — Hin- und Rückfahrt zählen also getrennt.

Wann Sie gar nichts zahlen: die Befreiung

Zuzahlungen sind gedeckelt: Mehr als 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens muss niemand zahlen, bei chronisch Kranken 1 Prozent. Wer die Grenze erreicht, bekommt von seiner Krankenkasse einen Befreiungsausweis — und zahlt ab dann auch bei Krankenfahrten nichts mehr.

Gerade für Dialyse- und Chemopatienten mit vielen Fahrten lohnt es sich, die Befreiung früh im Jahr zu beantragen. Fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach — Stichwort Zuzahlungsbefreiung.

Wie läuft das praktisch bei uns?

Die Zuzahlung sammeln wir direkt bei der Fahrt ein und führen sie ab — Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Mit Befreiungsausweis zeigen Sie diesen einfach einmal vor, und die Fahrten laufen komplett ohne Eigenanteil.

Noch Fragen? Wir helfen persönlich.

Rufen Sie einfach an — Sie sprechen direkt mit uns, keine Hotline.

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